Die Gäste aus Berkheim setzten mit dem Torschützen Benjamin Kober einen Spieler ein, der nicht spielberechtigt war. Kober wechselte in der Winterpause vom TSV Wäldenbronn-Esslingen nach Berkheim und vom TSV Wäldenbronn-Esslingen wurde zunächst keine Zustimmung zum Vereinswechsel erteilt, der Spieler somit gesperrt.
Erst später einigten sich beide Vereine über eine Aufwandsentschädigung seitens des TSV Berkheim an Wäldenbronn-Esslingen. Wäldenbronn erteilte die Freigabe jedoch versäumte es der TSV Berkheim in der gebotenen Frist bis 31.01.2016, einen Duplikatpass mit Freigabe auch zu den Pflichtspielen anzufordern.
Somit spielte Kober mit dem Pass und der Eintragung der Spielberechtigung für Pflichtspiele ab 07.06.2016. Auch das Spiel der Berkheimer die Woche zuvor gegen den TSV Neckartailfingen wurde mit 3:0 Toren für Neckartailfingen gewertet.
Das Urteil wurde vom Sportgericht Neckar/Fils, dessen Vorsitzendem Siegfried Bippus, am 04.03.2016 gefällt.
#1FCE
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