Mittwoch, 18. November 2020

Erfolg für den 1.FC Eislingen

Berufung des TSV Jesingen vom Verbandssportgericht als unbegründet zurückgewiesen

Nachdem der Ball im Amateurbereich wegen der Corona-Pandemie weiterhin nicht rollt, hat der 1.FC Eislingen einen Erfolg vor dem Sportgericht des Württembergischen Fußballverbands vorzuweisen. 
Der Einspruch des TSV Jesingen gegen die Wertung der Partie des FCE gegen Jesingen wurde in zweiter Instanz vom WFV-Sportgericht als unbegründet zurückgewiesen. Das Sportgericht in der Besetzung Müller-Metge, Lindauer und Späth folgte somit dem Urteil des Sportgerichts Neckar/Fils vom 10.10. welches ebenso entschied.

In der Partie des FCE gegen Jesingen berührte der Schiedsrichter nach einem Querpass der Eislinger auf Höhe der Mittellinie den Ball. Der Ballbesitz wechselte nicht, der FC blieb am Ball und erzielte ein paar Stationen weiter durch Stefan Djokic den 2:1 Siegtreffer. 
Die Verantwortlichen des 1.FC Eislingen wie auch der leitende Schiedsrichter wurden erneut zu Stellungnahmen aufgefordert. „Die Berufung des TSV Jesingen ist zulässig, jedoch unbegründet.“, so das Urteil des Verbandssportgerichts. Die Kosten des Verfahrens, in dem Fall 75.-, hat des TSV Jesingen zu tragen.


#1FCE